Wichtige Hinweise

Bitte lesen Sie die für Sie relevanten Passagen (die in Ihrem Angebot unter „Wichtige Hinweise“ genannten Ziffern sind für Sie maßgeblich) sorgfältig und reagieren Sie ggf. entsprechend. Helfen Sie so bitte dabei, Probleme und Reklamationen zu vermeiden, die aus dem Auslieferungszustand und/ oder eventueller nachträglicher Bearbeitung Ihrer fertig beschichteten Ware resultieren.

ACHTUNG: Unter Umständen ergeben sich Gewährleistungsausschlüsse aus folgenden Sachverhalten, bitte sprechen Sie Unklarheiten vor einer Auftragserteilung mit uns an.

  1. Uns zur Beschichtung übergebene Ware muss grundsätzlich frei von Verunreinigungen sein. Auch geringe Spuren von bzw. Rost, Walzhaut, Zunder, Abrieb von Schleifmittel, selbstklebende Etiketten, Kleber, Silikon, Beschriftungen mit wasserfesten Faserstiften oder ölhaltiger Anrißkreide, verharzten Fetten und Ölen beeinflussen die Beschichtung negativ. Daraus resultierende Fehlbeschichtungen können nicht reklamiert werden. Die Entfettung solcher Anlieferungsmängel durch uns ist immer eine Sonderleistung, sie muss speziell in Auftrag gegeben werden und wird gesondert berechnet. Eine blechtypische Beölung bzw. Befettung der angelieferten Ware mit speziellen Korrosionsschutzmitteln ist erwünscht.
  2. Unsere Pulverbeschichtung erfolgt ohne vorherige Chromatierung. Der Auftraggeber hat allein verantwortlich zu prüfen, ob die so angebotene und durchgeführte Vorbehandlung (Entfettung und Eisenphosphatierung) seinen individuellen Qualitäts- und Korrosionsschutzanforderungen, insbesondere für die spätere Nutzung des Werkstückes, genügt.
  3. Bei der Pulverbeschichtung stückverzinkter Werkstücke kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu teilweise starken Ausgasungen aus der Zinkschicht, die eine „Pickelbildung“ auf der beschichteten Oberfläche hervorrufen kann. Außerdem können Haftungsprobleme zwischen Substrat (Metall) und Beschichtung auftreten. Aus diesem Grund erhalten stückverzinkte Werkstücke neben einer speziellen Vorbehandlung eine längere Wärmebehandlung, um eventuelle Ausgasungen vorzubeugen.
  4. Bitte beachten Sie, dass es bei Farbtönen nach RAL 8077, Metallic-RAL 9006. 9007 bzw. DB Tönen 701-703 sowie den Eloxalfarben von Hersteller zu Hersteller teils starke Abweichungen im Farbton geben kann. Sollten die angefragten Teile gemeinsam mit früheren oder anderweitig beschichteten oder lackierten Teilen montiert werden, ist die Freigabe eines Ausfallmusters seitens Ihres Kunden dringend zu empfehlen.
  5. Bitte beachten Sie, dass es uns fertigungstechnisch nicht möglich ist, Stahlteile für die nachfolgende, ausschließlich transparente Beschichtung automatisch zu entfetten, ohne dass der Stahl bläulich / gelblich verfärbt wird. Da diese Verfärbung im Normalfall nicht erwünscht ist, müssen wir die Teile manuell entfetten. Das Ergebnis dieser Reinigung ist naturgemäß schlechter als bei maschinellen Prozessen. Da die Reinigung manuell durchgeführt wird, kann es trotz sorgfältiger Vorgehensweise zu leichten Verschmutzungen (z.B. Flusen) kommen. Reklamationen, die sich auf die obengenannten Fehlerbildungen beziehen, können wir daher nicht anerkennen.
  6. Wegen der geringen Rautiefe von Edelstahl weisen Pulverlackierungen auf VA nur geringe Lackhaftung auf. Zur Verbesserung der Ergebnisse empfehlen wir den Einsatz von geschliffenen oder gebürsteten Edelstahls oder das Strahlen mit mitabrasiven Strahlmitteln.
  7. Da sich auf Schnittkanten von lasergeschnittenen Teilen eine schlecht haftende Oxidschicht bildet, ist bei der Pulverbeschichtung die Lackhaftung in diesen Bereichen stark beeinträchtigt. Außerdem bildet sich an den scharfen Kanten nur eine ungenügende Lackschichtdicke aus. Laserschnitte müssen mechanisch gesäubert, entgratet und abgerundet oder gestrahlt werden, wir übernehmen bei einer mangelhaften Vorbereitung keine Gewährleistung.
  8. Insbesondere der Witterung und/ oder aggressiver Atmosphäre ausgesetzte Konstruktionen und Bleche mit Korrosionsschutzanforderungen C3 und höher, müssen immer gratfrei und mit gebrochenen, abgerundeten Kanten ausgeführt werden. Anderenfalls bietet die Beschichtung keinen ausreichenden Korrossionsschutz. Solche Beschichtungen müssen hinsichtlich der Korrossionsschutzklasse immer durch uns besonders bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei mangelhafter Vorbereitung oder uns fehlendem Wissen über die spätere Verwendung der fertigen Bauteile.
  9. Lochbleche weisen in der Regel einseitig starke Gratbildungen an den Lochkanten auf. Die Farbabdeckung durch organische Beschichtung ist in diesen Bereichen verfahrensbedingt sehr gering, so dass die Gefahr besteht, dass beim Außeneinsatz innerhalb kurzer Zeit zu Lackablösungen kommen kann. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Grund dessen bei der Beschichtung von Lochblechen für den Außeneinsatz keine Gewährleistung übernehmen können.
  10. Bei der Beschichtung von Guss- und Zinkdruckgusswerkstoffen kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu teilweise starken Ausgasungen aus dem Substrat (Metall), die eine „Pickel- und Graterbildung“ auf der Oberfläche hervorrufen. Da dieses Phänomene von uns weder vorhersehbar, noch zu beeinflussen sind, nehmen wir Beschichtungen von Gusswerkstoffen nur auf Risiko des Auftraggebers vor.
  11. Bei der Pulverbeschichtung vorbeschichteter Werkstücke kann es zu Haftungsproblemen auf Grund von im Lack enthaltenen Wachsen oder Poliermitteln, oder zu Oberflächenirritationen bzw. Blasenbildung durch Silikoneinwirkung oder Lösemittel kommen. Da wir die Zusammensetzung der Vorbeschichtung nicht kennen, können wir die Bearbeitung vorbeschichteter Gegenstände nur auf das Risiko des Auftraggebers vornehmen.
  12. Bitte beachten Sie schon bei der Konstruktion, dass schöpfende Teile, wie z.B. Rohrinneräume mit genügend großen Ablauflöchern versehen sein müssen, damit wir die notwendigen Vorbehandlungsarbeiten durchführen können.
  13. Schneid-, Biege-, Stanz-, oder andere Umformprozesse nach der Beschichtung führen im jedem Falle zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Ausnahme: diese Arbeiten wurden mit uns abgesprochen und die Durchführung wurde schriftlich bestätigt.

Wichtige Hinweise zur Pulverbeschichtung

Wichtige Hinweise zur Pulverbeschichtung (PDF)